Rund eine halbe Million Österreicher arbeiten regelmäßig an Sonn- und Feiertagen oder leisten Überstunden. Ab 2026 wird beides steuerlich entlastet: Ein neuer Freibetrag von 170 Euro pro Monat für Überstunden und die vollständige Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit sollen das Netto spürbar verbessern.
Die zwei neuen Regelungen im Detail
| Regelung | Details | Maximale Entlastung |
|---|---|---|
| Überstunden-Freibetrag | 170 €/Monat für bis zu 15 Überstunden | ca. 500–700 €/Jahr |
| Feiertagsarbeit | Entgelt für Sonn- und Feiertagsarbeit steuerfrei | je nach Anzahl der Feiertagsdienste |
Wer profitiert am meisten?
Die Regelung betrifft insbesondere Berufsgruppen, die auf freie Tage verzichten müssen:
- Gesundheit & Pflege: Krankenpfleger, Ärzte, Altenbetreuung
- Gastronomie & Tourismus: Köche, Servicekräfte, Hotelpersonal
- Handel: Einzelhandel, Tankstellen
- Sicherheit: Polizei, Rettung, Feuerwehr
- Verkehr & Energie: Busfahrer, Energieversorger
Für diese Gruppen ist die Steuerfreiheit bei Feiertagsarbeit besonders relevant — und rückwirkend ab Jänner 2026 gültig.
Rechenbeispiel: So viel bleibt mehr übrig
Ein Krankenpfleger, der monatlich 10 Überstunden leistet und 2 Feiertagsdienste absolviert, kann mit folgender Entlastung rechnen:
- Überstunden-Freibetrag: 170 €/Monat steuerfrei
- Feiertagsarbeit: je 2 Dienste à ca. 150–200 € = 300–400 €/Monat steuerfrei
- Jährliche Entlastung: schätzungsweise 1.500–2.500 €
Hintergrund: Warum jetzt?
Die Steuerbefreiung für Feiertagsarbeit war zuvor durch ein Urteil des Bundesfinanzgerichts aufgehoben worden. Die Bundesregierung (ÖVP, SPÖ, NEOS) hat die Steuerfreiheit nun gesetzlich wiederhergestellt — als Signal der Wertschätzung für Arbeitnehmer, die auf freie Tage verzichten.
Für das Steuerkonto relevant: Der Freibetrag wird automatisch über den Arbeitgeber abgerechnet — kein Antrag nötig. Wer bereits Steuerausgleich macht, profitiert rückwirkend.
Quelle: heute.at, WKO, finanz.at. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.







