Pendlerpauschale Österreich – Werte, Beantragung & Tipps


Pendlerpauschale in Österreich – Alle Werte, Beantragung & Tipps

Alles zur Pendlerpauschale, zum Pendlereuro und zum Verkehrsabsetzbetrag. Wer Anspruch hat, wie viel Sie bekommen und wie Sie die Pauschale richtig beantragen inklusive aller aktuellen Werte für 2026.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Werbungskostenabsetzbetrag für Arbeitnehmer, deren Arbeitsweg über 2 km liegt. Sie wird zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag gewährt und richtet sich nach der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Quelle: oesterreich.gv.at

Verkehrsabsetzbetrag 2026

Der kleine Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu — unabhängig vom Arbeitsweg. Er wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.

Jahr Kleiner Verkehrsabsetzbetrag
2024 463 €
2025 487 €
2026 496 €

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und gleichzeitigem Anspruch auf das Pendlerpauschale:

Jahr Erhöhter VAB Einkommensgrenzen
2024 798 € 14.106 – 15.030 €
2025 838 € 14.812 – 15.782 €
2026 853 € 15.069 – 16.056 €

Pendlerpauschale — Die 4 Stufen

Einfache Wegstrecke Pauschale (jährlich)
über 2 km bis 20 km 76 €
über 20 km bis 40 km 144 €
über 40 km bis 60 km 252 €
über 60 km 411 €

Wichtig: Die Pendlerpauschale wird nur gewährt, wenn die Wegstrecke über 2 km liegt. Sie ist unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel.

Pendlereuro

Das Pendlereuro ist ein zusätzlicher Absetzbetrag von 2 € pro Arbeitstag, den Sie erhalten, wenn Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Maximal 300 Tage pro Jahr = 600 €.

Beispiel: Sie pendeln 220 Tage im Jahr zur Arbeit und haben Anspruch auf die große Pendlerpauschale (400 km Strecke). Dann bekommen Sie:

  • Pendlerpauschale: 252 €
  • Pendlereuro: 220 Tage × 2 € = 440 €
  • Gesamt: 692 € zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag (496 €)!

Beantragung der Pendlerpauschale

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Pendlerpauschale zu beantragen:

1. Während des Kalenderjahres (beim Arbeitgeber)

Mit dem Formular L34 EDV — dem Ausdruck des Pendlerrechners — können Sie die Pendlerpauschale direkt über Ihren Arbeitgeber geltend machen.

2. Nach Ablauf des Kalenderjahres (Arbeitnehmerveranlagung)

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit Formular L1 oder über FinanzOnline. Hierfür brauchen Sie:

  • Formular L34a — die Berechnungshilfe für die Pendlerpauschale
  • Ggf. den Pendlerrechner-Ausdruck als Beleg

Frist: Der Antrag kann 5 Jahre rückwirkend gestellt werden (z.B. für 2026 bis Ende Dezember 2031).

Homeoffice und Pendlerpauschale

Die Homeoffice-Pauschale von 3 € pro Homeoffice-Tag (max. 100 Tage = 300 €/Jahr) und die Pendlerpauschale schließen sich nicht gegenseitig aus, aber:

  • Für Tage im Homeoffice können Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
  • Für Tage im Büro können Sie die Pendlerpauschale anteilig für die tatsächlichen Arbeitstage beantragen.

❓ Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Pendlerpauschale bekomme ich? Hängt von der Wegstrecke ab: bis 20 km = 76 €, 20-40 km = 144 €, 40-60 km = 252 €, über 60 km = 411 € — plus Pendlereuro (2 €/Tag).

Bekomme ich die Pendlerpauschale automatisch? Nein, Sie müssen sie beantragen — entweder über den Arbeitgeber (L34 EDV) oder über die Arbeitnehmerveranlagung (L1/L34a).

Kann ich Pendlerpauschale UND Homeoffice-Pauschale bekommen? Ja, aber für unterschiedliche Tage. Homeoffice-Tage = 3 €. Büro-Tage = anteilige Pendlerpauschale + Pendlereuro.

Wie hoch ist der Verkehrsabsetzbetrag 2026? 496 € für alle Arbeitnehmer. Bei niedrigem Einkommen und Pendlerpauschale: erhöhter Verkehrsabsetzbetrag 853 €.

Quellen: oesterreich.gv.at Pendlerpauschale | WKO. Letzte Aktualisierung: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.