Elektroauto lädt an einer Ladestation als Symbolbild für Sachbezug bei E-Firmenautos

Neue Steuer auf E-Firmenautos: Was ab 2027 auf Dienstwagen-Fahrer zukommt

Für privat genutzte Elektro-Firmenautos könnte sich ab 2027 steuerlich spürbar etwas ändern: Laut aktuellen Berichten ist erstmals ein Sachbezug für E-Dienstwagen geplant. Das betrifft vor allem Arbeitnehmer mit Firmenauto, Unternehmen mit Fuhrpark und alle, die gerade über einen Umstieg auf ein Elektroauto nachdenken.

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) kritisiert die geplante Änderung, weil damit aus seiner Sicht der Anreiz für E-Autos sinkt, während die Besteuerung von Verbrenner-Firmenwagen unverändert bleibt. Wichtig ist dabei: Die Maßnahme ist politisch geplant, Details können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.

Was sich bei E-Firmenautos ändern soll

Derzeit gilt für vollelektrische Firmenautos in Österreich ein großer Steuervorteil: Wird das E-Auto auch privat genutzt, fällt grundsätzlich kein Sachbezug an. Bei klassischen Firmenwagen mit Verbrennungsmotor ist die Privatnutzung dagegen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Laut der aktuellen Meldung soll ab 2027 auch für privat genutzte E-Firmenwagen ein monatlicher Sachbezugswert eingeführt werden. Genannt wird ein Startwert von 0,375 Prozent der Anschaffungskosten. Andere Fachquellen verweisen darauf, dass der Satz bis 2028 schrittweise auf 0,75 Prozent steigen könnte. Verbindlich sind am Ende die konkrete gesetzliche Umsetzung und die dazugehörigen Verordnungen.

BereichDerzeitige RegelGeplante Änderung
E-Firmenauto mit Privatnutzung0 Prozent Sachbezugab 2027 voraussichtlich Sachbezug
Genannter Startwertkein Sachbezug0,375 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat
Möglicher weiterer Schrittvollständige Befreiunglaut Fachbeiträgen bis 0,75 Prozent ab 2028 möglich
Verbrenner-Firmenwagen1,5 oder 2 Prozent, abhängig von CO₂-Wertlaut VCÖ bisher keine gleichzeitige Erhöhung geplant

Warum der Sachbezug für Arbeitnehmer wichtig ist

Ein Sachbezug erhöht nicht direkt das ausbezahlte Gehalt, wird aber steuerlich so behandelt, als hätten Sie einen zusätzlichen Vorteil erhalten. Bei einem Firmenauto ist das die private Nutzung des Fahrzeugs, etwa für Fahrten am Wochenende oder für den Arbeitsweg.

Kommt ein Sachbezug für E-Firmenautos, kann sich dadurch die monatliche Lohnabrechnung verändern. Wie stark der Effekt ist, hängt vor allem vom Anschaffungswert des Autos, vom endgültigen Prozentsatz und von möglichen Deckelungen ab. Wer bereits ein E-Dienstauto nutzt, sollte daher nicht nur auf den Bruttowert des Fahrzeugs schauen, sondern auch auf die konkrete Dienstwagenvereinbarung.

Für Steuerfragen im Alltag finden Sie auf DerFinanzcheck auch den Überblick zum Thema Steuern in Österreich. Relevant ist außerdem die generelle Belastung durch Abgaben: In unserem Beitrag zum Steuerkeil in Österreich erklären wir, warum vom Bruttogehalt oft deutlich weniger netto übrig bleibt.

Was der VCÖ kritisiert

Der VCÖ hält die geplante Versteuerung für kontraproduktiv, solange der Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht gleichzeitig angepasst wird. Nach Angaben des Verkehrsclubs gab es 2025 in Österreich 198.154 Firmen-Pkw, die auch privat genutzt wurden. Das waren fast 10.000 mehr als im Jahr 2024 und beinahe doppelt so viele wie 2014.

Gleichzeitig verweist der VCÖ darauf, dass diese Begünstigung nur eine Minderheit betrifft: Laut der Organisation zahlen aktuell rund fünf Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen einen Sachbezugswert für die private Nutzung eines Firmenwagens. Die Kritik lautet daher: Eine Reform sollte nicht nur E-Autos belasten, sondern das gesamte System der Firmenwagenbesteuerung fairer und stärker an der tatsächlichen Nutzung ausrichten.

Beispiel: Warum die Anschaffungskosten entscheidend sind

Die geplante Berechnung über einen Prozentsatz der Anschaffungskosten macht den Fahrzeugpreis besonders wichtig. Ein niedriger Prozentsatz kann bei teureren Modellen trotzdem spürbar werden. Bei einem E-Firmenauto mit 48.000 Euro Anschaffungskosten würden 0,375 Prozent rechnerisch 180 Euro Sachbezugswert pro Monat ergeben. Bei 0,75 Prozent wären es 360 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich nicht automatisch eine Steuer in dieser Höhe, sondern ein Betrag, der in der Lohnverrechnung berücksichtigt wird.

Entscheidend bleibt daher der persönliche Steuersatz. Je nach Einkommen kann die tatsächliche monatliche Mehrbelastung deutlich niedriger sein als der Sachbezugswert selbst. Genau deshalb sollten Betroffene keine pauschalen Schlussfolgerungen ziehen, sondern konkrete Zahlen mit Lohnverrechnung oder Steuerberatung prüfen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Arbeitnehmer mit E-Firmenauto sollten prüfen, ob ihre Dienstwagenvereinbarung Änderungen bei Steuern und Abgaben berücksichtigt.
  • Unternehmen sollten Fuhrparkentscheidungen für 2027 und 2028 nicht nur nach Kaufpreis und Leasingrate, sondern auch nach Lohnnebenkosten und Sachbezug planen.
  • Wer vor einer Neuanschaffung steht, sollte Angebote mit und ohne Privatnutzung vergleichen und den Nettoeffekt berechnen lassen.

Praktische Schritte vor 2027

  1. Dienstwagenvertrag prüfen: Klären Sie, ob private Nutzung, Arbeitsweg und Kostenbeteiligungen eindeutig geregelt sind.
  2. Lohnverrechnung fragen: Lassen Sie simulieren, wie ein Sachbezugswert Ihre Nettoabrechnung verändern würde.
  3. Fahrzeugwert dokumentieren: Anschaffungskosten, Sonderausstattung und Leasingbasis können für die Berechnung relevant werden.
  4. Fuhrparkstrategie aktualisieren: Unternehmen sollten bestehende E-Auto-Pläne nicht stoppen, aber mit realistischen Steuerannahmen rechnen.
  5. Gesetzesbeschluss abwarten: Bis zur finalen Regelung können sich Details wie Prozentsatz, Übergangsfristen oder Deckelung noch ändern.

Fazit

Die geplante Steueränderung bei E-Firmenautos ist ein starkes Signal, aber noch kein Grund für Panik. Für Arbeitnehmer und Unternehmen zählt jetzt vor allem, die möglichen Nettoeffekte frühzeitig durchzurechnen und Entscheidungen nicht allein an der bisherigen Sachbezugsbefreiung auszurichten.

Quellen: Die Presse / VCÖ-Meldung, Volkswagen Österreich: PKW-Sachbezug 2026, GHP Steuerberatung: geplante Änderungen ab 2027.

Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Steuerliche Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation, vom endgültigen Gesetzestext und von der konkreten Lohnverrechnung ab.