Reform ab 2027: Neue Zusatzpension soll kommen – das wird sich ändern

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2026 um 14:11

Was soll sich 2027 ändern?

Die geplante Reform hat einen zentralen Punkt: Umwandlung in eine laufende Zusatzpension.

Mehr zur neuen Aktivpension 2027: Wer bis zu 15.000 Euro steuerfrei dazuverdienen kann und welche Voraussetzungen gelten.

Statt einer einmaligen Auszahlung wird das Geld weiter veranlagt und dann monatlich als zweite Pension ausbezahlt.

  • Längere Veranlagung: Das Geld bleibt investiert und kann weiter wachsen
  • Höhere Erträge möglich: Durch längere Laufzeiten können die Renditen steigen
  • Wahlmöglichkeiten: Arbeitnehmer können entscheiden, wie konservativ oder risikoreich ihr Geld angelegt wird
  • Keine zusätzlichen Beiträge: Die bestehenden 1,53% bleiben gleich – es kommt kein neues Geld vom Staat oder Arbeitgeber dazu
  • Einmalzahlung weiterhin möglich: In bestimmten Situationen soll es weiterhin möglich sein, sich das Kapital auf einmal auszahlen zu lassen

Für wen lohnt sich das?

Die Reform betrifft prinzipiell alle Arbeitnehmer in Österreich, da jeder verpflichtend in die Mitarbeiterkasse einzahlt.

Gruppen, für die es sich wahrscheinlich lohnt:

  • Ältere Arbeitnehmer (50+): Wer noch 10–15 Jahre bis zur Pension hat, kann von der längeren Veranlagung profitieren
  • Gutverdiener: Höhere Gehälter = höhere Mitarbeiterkassen-Beiträge = höhere Zusatzpension
  • Beschäftigte ohne Pensionskasse: Bisher hatten diese gar keine laufende Zusatzpension – jetzt bekommen sie eine

Gruppen, die genau abwägen sollten:

  • Junge Arbeitnehmer: Wer früh in Pension geht, hat weniger Zeit für die Veranlagung
  • Arbeiter mit kurzer Lebenserwartung: Bei einer Einmalzahlung bekommen Hinterbliebene mehr als bei einer laufenden Pension

Rechenbeispiel

Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro brutto und arbeitet 35 Jahre lang:

  • Monatlicher Beitrag: 3.000 × 1,53% = 45,90 Euro
  • Jährlich: 550,80 Euro
  • Ohne Veranlagung (Einmalzahlung): rund 19.278 Euro nach 35 Jahren
  • Mit 4% p.a. Veranlagung: rund 37.500 Euro nach 35 Jahren
  • Als monatliche Zusatzpension (20 Jahre): rund 156 Euro/Monat zusätzlich

Hinweis: Das ist ein vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche Höhe hängt von der gewählten Veranlagungsform, den tatsächlichen Renditen und den Verwaltungskosten ab.

Was Sie jetzt schon tun können

  • Mitarbeiterkassen-Konto prüfen: Informieren Sie sich, wie viel Geld bisher angespart ist über Ihren Arbeitgeber oder die Mitarbeiterkasse direkt.
  • Pensionskassen-Ansprüche klären: Wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich in eine Pensionskasse einzahlt, prüfen Sie die Konditionen.
  • Absetzbeträge nutzen: Auch jetzt schon können Sie private Vorsorge steuerlich absetzen.

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Quelle: finanz.at