Für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher läuft in Österreich derzeit ein wichtiger Fördercall. Laut oesterreich.gv.at ist die aktuelle Runde für PV- und Speicher-Investitionszuschüsse von 16. Juni bis 30. Juni 2026 geöffnet – damit bleibt nur noch wenig Zeit, um Unterlagen zu prüfen und einen Antrag vorzubereiten.
Relevant ist das für Haushalte, Betriebe und Eigentümergemeinschaften, die eine neue Photovoltaik-Anlage errichten, eine bestehende Anlage erweitern oder gleichzeitig einen Stromspeicher anschaffen wollen. Gerade weil die Budgets je Kategorie begrenzt sind, sollten Interessierte nicht nur auf die Fördersätze schauen, sondern auch auf Anlagengröße, technische Voraussetzungen und vollständige Antragstellung.
Was jetzt konkret geöffnet ist
Die EAG-Investitionsförderung ist ein einmaliger Investitionszuschuss. Gefördert werden laut offizieller Darstellung die Errichtung oder Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage sowie eine damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichtete Stromspeicheranlage.
Diese Fördersätze gelten für Photovoltaik und Speicher
Die Fördersätze hängen vor allem von der Größe der Anlage ab. Für kleinere Anlagen bis 10 kWpeak ist der Zuschuss pro kWpeak höher als bei großen Anlagen. Für Stromspeicher wird ein eigener Betrag pro kWh genannt.
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
|---|---|---|
| A | bis 10 kWpeak | 150 Euro/kWpeak |
| B | über 10 bis 20 kWpeak | 140 Euro/kWpeak |
| C | über 20 bis 100 kWpeak | bis zu 130 Euro/kWpeak |
| D | über 100 bis 1.000 kWpeak | bis zu 120 Euro/kWpeak |
| Stromspeicher | neu errichteter Speicher im Zusammenhang mit PV | 150 Euro/kWh |
Für private Haushalte ist in vielen Fällen Kategorie A oder B relevant. Wer etwa eine typische Dachanlage plant, sollte daher zuerst prüfen, welche Leistung tatsächlich installiert werden soll und ob ein Speicher gleichzeitig beantragt werden kann. Für größere Projekte gelten andere Kategorien und teils wettbewerbliche Bedingungen.
Warum die Frist wichtig ist
Die Fördermittel sind pro Call und Kategorie begrenzt. Für den aktuellen Juni-Call nennt oesterreich.gv.at für Kategorie A und B jeweils 2 Millionen Euro, für Kategorie C und D jeweils 4 Millionen Euro. Das bedeutet: Selbst wenn ein Projekt grundsätzlich förderfähig ist, kommt es auf rechtzeitige und vollständige Einreichung an.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist außerdem wichtig: Der frühere Nullsteuersatz für Photovoltaik ist grundsätzlich mit 31. März 2025 ausgelaufen. Wer aktuell plant, sollte daher nicht mit alten Steuerregeln rechnen, sondern die Investitionsförderung, mögliche Landesförderungen und die langfristige Stromkostenersparnis getrennt kalkulieren. Einen Überblick zu laufenden Energiethemen finden Sie auch im Energie-Bereich von DerFinanzcheck.
Was bedeutet das für Sie?
Eine Förderung macht eine PV-Anlage nicht automatisch wirtschaftlich, kann aber die Anfangsinvestition spürbar senken. Entscheidend bleibt, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen, wie hoch Ihre Investitionskosten sind und ob ein Speicher im konkreten Haushalt sinnvoll ist. Ein Speicher kann den Eigenverbrauch erhöhen, verursacht aber zusätzliche Kosten und sollte nicht nur wegen der Förderung gekauft werden.
Wer bereits stark steigende Stromkosten spürt, sollte die PV-Entscheidung in eine breitere Haushaltsrechnung einordnen. Hilfreich ist dabei ein Blick auf bestehende Stromkosten und Tarife – etwa im Zusammenhang mit unserem Artikel zur Stromrechnung 2026 und möglichen Mehrkosten für Familien.
Checkliste vor der Antragstellung
- ✅ Prüfen Sie die geplante Anlagengröße in kWpeak und ordnen Sie das Projekt der richtigen Kategorie zu.
- ✅ Klären Sie, ob der Stromspeicher gleichzeitig mit der PV-Anlage neu errichtet wird.
- ✅ Holen Sie Angebote ein und achten Sie darauf, dass technische Daten klar ausgewiesen sind.
- ✅ Prüfen Sie zusätzlich mögliche Landesförderungen, weil Bundesländer eigene Programme haben können.
- ✅ Reichen Sie nicht in letzter Minute ein, falls noch Unterlagen fehlen oder das Portal stark ausgelastet ist.
Auch steuerliche Effekte prüfen
Photovoltaik ist nur ein Teil der Energiekosten-Entscheidung. Wer zusätzlich saniert oder eine alte fossile Heizung ersetzt, sollte auch steuerliche Begünstigungen wie das Öko-Sonderausgabenpauschale prüfen. Laut Bundesministerium für Finanzen können bestimmte thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltausch-Maßnahmen über mehrere Jahre als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Der aktuelle PV-Fördercall ist für viele Haushalte und Betriebe eine konkrete Frist: Bis 30. Juni 2026 können Fördermittel für Photovoltaik und Speicher beantragt werden. Wer ohnehin eine Anlage plant, sollte jetzt Kategorie, Kosten, Speicherbedarf und Unterlagen prüfen – aber die Investition nicht allein von der Förderung abhängig machen.
Quellen: oesterreich.gv.at: Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen; BMF: Öko-Sonderausgabenpauschale.
Disclaimer: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Energieberatung. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen.







