Auto in Werkstatt für Pickerl-Begutachtung in Österreich

Pickerl wird später fällig: Wer sich künftig bis zu 270 Euro spart

Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2026 um 21:33

Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich könnte das „Pickerl“ künftig seltener fällig werden. Die Bundesregierung plant, die Intervalle für die §57a-Begutachtung zu verlängern – und spricht von einer spürbaren Entlastung bei Zeit und Kosten.

Konkret soll die erste Überprüfung nicht mehr nach drei, sondern erst nach vier Jahren stattfinden. Danach sollen mehrere Zwei-Jahres-Intervalle folgen, bevor ältere Fahrzeuge wieder jährlich überprüft werden. Wichtig ist aber: Die Änderung ist derzeit ein Vorhaben und soll in Begutachtung gehen – sie ist noch kein endgültig beschlossener Praxisalltag.

Was sich beim Pickerl ändern soll

Bisher gilt für viele Pkw in Österreich die bekannte 3-2-1-Regelung: Die erste Begutachtung erfolgt drei Jahre nach der Erstzulassung, die nächste nach zwei Jahren und danach jährlich.

Künftig soll daraus laut den angekündigten Plänen eine 4-2-2-2-1-Regelung werden. Das bedeutet: Die erste §57a-Begutachtung wäre erst nach vier Jahren vorgesehen. Danach folgen mehrere Prüfungen im Abstand von zwei Jahren. Ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung soll wieder jährlich kontrolliert werden.

Regelung Erste Prüfung Danach
Bisher: 3-2-1 nach 3 Jahren nach 2 Jahren, danach jährlich
Geplant: 4-2-2-2-1 nach 4 Jahren mehrere Zwei-Jahres-Intervalle, ab dem 10. Jahr jährlich

Wie hoch die Ersparnis ausfallen kann

Die offizielle Aussendung nennt als Richtwert durchschnittliche Kosten von rund 90 Euro pro Begutachtung. Durch die längeren Intervalle könne sich über zehn Jahre eine Ersparnis von etwa 270 Euro ergeben.

Kernzahl: Bei durchschnittlich 90 Euro pro Pickerl-Termin werden rund 270 Euro Entlastung innerhalb von zehn Jahren genannt.

Für Haushalte mit mehreren Fahrzeugen kann der Effekt entsprechend größer sein. Gleichzeitig bleibt die tatsächliche Ersparnis davon abhängig, wie viel die jeweilige Werkstätte verrechnet und ob bei der Begutachtung zusätzlich Reparaturen oder Nachprüfungen notwendig werden.

Ab wann die neuen Intervalle gelten könnten

Laut der OTS-Aussendung ist im Entwurf ein Inkrafttreten mit 1. Oktober 2026 vorgesehen. Medienberichte nennen zudem, dass die neuen Regeln spätestens Anfang 2027 wirksam werden sollen. Entscheidend ist nun der weitere Gesetzgebungs- und Begutachtungsprozess.

Die Änderung soll demnach nicht nur für neu zugelassene Pkw relevant sein, sondern grundsätzlich für betroffene Fahrzeuge. Für Fahrzeughalter ist deshalb wichtig, die tatsächliche Umsetzung abzuwarten und bestehende Pickerl-Fristen vorerst nicht eigenständig zu verschieben.

Was das für Sie bedeutet

Praktisch bringt die geplante Umstellung vor allem drei mögliche Vorteile: weniger Termine, weniger Bürokratie und geringere laufende Kosten. Gerade bei jüngeren Fahrzeugen geht die Regierung davon aus, dass längere Prüfintervalle mit der Verkehrssicherheit vereinbar sind.

Ganz ohne Risiko ist die Debatte aber nicht. Kritiker könnten einwenden, dass längere Abstände dazu führen, dass technische Mängel später auffallen. Deshalb bleibt es sinnvoll, Bremsen, Reifen, Beleuchtung und sicherheitsrelevante Teile auch zwischen den Pickerl-Terminen regelmäßig kontrollieren zu lassen.

Wer die Gesamtkosten rund ums Auto senken möchte, sollte neben Werkstatt- und Prüfkosten auch laufende Fixkosten vergleichen – etwa bei der Versicherung. Denn die Pickerl-Ersparnis ist nur ein Teil der jährlichen Autokosten.

Auch E-Ladestellen sollen schneller ausgebaut werden

Parallel zur Pickerl-Änderung plant die Regierung Erleichterungen beim Ausbau von Ladeinfrastruktur. Neue Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten, Rastplätzen und Parkflächen am hochrangigen Straßennetz sollen einfacher möglich werden.

Hintergrund sind bisherige Schutzzonen und Beschränkungen, die den Ausbau teils verzögert oder verhindert haben sollen. Laut Aussendung gibt es in Österreich bereits mehr als 38.000 öffentliche Ladepunkte; die Zahl der Ultraschnellladepunkte über 150 kW habe sich 2025 verdoppelt.

Ihre nächsten Schritte

  1. Aktuelle Frist prüfen: Orientieren Sie sich weiterhin am bestehenden Pickerl-Datum auf Ihrem Fahrzeug.
  2. Nicht vorschnell verschieben: Erst wenn die neue Regelung tatsächlich gilt, sollten Termine entsprechend angepasst werden.
  3. Kosten vergleichen: Pickerl-Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und möglichem Zusatzaufwand.
  4. Sicherheitschecks ernst nehmen: Reifen, Bremsen und Licht sollten auch bei längeren Intervallen regelmäßig kontrolliert werden.

Fazit

Die geplanten längeren Pickerl-Intervalle könnten viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich finanziell und organisatorisch entlasten. Die genannte Ersparnis von bis zu 270 Euro über zehn Jahre ist ein greifbarer Wert – aber noch hängt alles an der konkreten Umsetzung.

Für Fahrzeughalter heißt das: Die Entwicklung im Blick behalten, aber bestehende Fristen weiterhin einhalten. Erst mit der endgültigen gesetzlichen Änderung wird klar, ab welchem Datum die neue 4-2-2-2-1-Regel tatsächlich gilt.

Quellen: Kurier, APA-OTS / BMIMI, Der Standard

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die endgültigen gesetzlichen Regelungen und offiziellen Fristen.

Omid Kafaji, staatlich geprüfter Vermögensberater und Finanzierungsexperte aus Wien

Über den Autor: Omid Kafaji

Omid Kafaji ist staatlich geprüfter Vermögensberater, Kreditvermittler und Finanzierungsexperte aus Wien. Auf DerFinanzcheck.at erklärt er Finanzthemen für österreichische Verbraucher praxisnah, verständlich und mit Erfahrung aus der Finanzierungsbranche.

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