Arbeiten im Rentenalter soll sich künftig deutlich mehr lohnen. Ein neuer Begutachtungsentwurf der Regierung sieht vor, dass Pensionisten durch Zuverdienst mehrere tausend Euro im Jahr zusätzlich behalten können. Zentral sind dabei ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat und der Wegfall des Pensionsversicherungsbeitrags für Arbeitnehmer.
Was ändert sich beim Pensionisten-Zuverdienst?
Das vom Ministerrat präsentierte Gesetzespaket liegt nun in detaillierter Form vor. Gegenüber der ersten Vorstellung gibt es im Begutachtungsentwurf keine wesentlichen Änderungen mehr – die Kernpunkte bleiben bestehen:
- Steuerfreibetrag bis 1.250 €/Monat: Maximal 15.000 Euro pro Jahr können steuerfrei dazuverdient werden.
- Kein Pensionsversicherungsbeitrag: Der Arbeitnehmeranteil entfällt komplett.
- Gilt für Aufschieber und Berufstätige Rentner: Sowohl für jene, die ihre Pension aufschieben, als auch für bereits pensionierte Arbeitnehmer.
Konkrete Zahlen: So viel bleibt Ihnen mehr
Laut Regierungsberechnungen können die neuen Regelungen zu erheblichen Entlastungen führen. Hier zwei Beispielrechnungen:
| Szenario | Berechnung | Jährliche Entlastung |
| Pension (2.400 €) + Zuverdienst (1.250 €) | Pension plus Teilzeitjob | 6.099 € |
| Pensionsaufschub + Gehalt (4.000 €) | Voller Zuverdienst vor Pension | 7.269 € |
Sozialversicherung: Was sich ändert
Ein wichtiger Punkt betrifft die Sozialversicherung. Bisher gab es für Pensionisten, die ihre Alterspension aufschoben, eine reduzierte Beitragspflicht: Für bis zu drei Jahre mussten nur halbe Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge gezahlt werden. Dies ändert sich nun:
- Arbeitnehmeranteil entfällt komplett: Ab Inkrafttreten 2027 zahlen Arbeitnehmer keinen Pensionsversicherungsbeitrag mehr.
- Arbeitgeberanteil bleibt: Der Dienstgeber zahlt weiterhin seinen vollen Anteil.
- Höherversicherungsbeitrag abgeschafft: Der bisherige besondere Höherversicherungsbeitrag fällt weg.
Transformationsfonds für Arbeitsmarkt-Maßnahmen
Das durch die Reform eingesparte Geld soll nicht einfach verpuffen, sondern fließt in einen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds, der vom AMS verwaltet wird. Dieser soll insbesondere folgende Bereiche unterstützen:
- Digitalisierung und KI: Ausbildungen im Bereich informationstechnische Transformation.
- Green Jobs: Weiterbildungen für Dekarbonisierung und nachhaltige Berufe.
- Wachsendes Budget: Der Fonds soll bis 2029 auf 54,6 Millionen Euro anwachsen.
Voraussetzungen für den Zuverdienst
Die vollen Vorteile gelten uneingeschränkt für Steuerpflichtige, die die Geltendmachung ihrer Alterspension aufschieben. Für bereits pensionierte Arbeitnehmer gibt es bestimmte Mindestvoraussetzungen an Versicherungsmonaten:
- Männer: 480 Versicherungsmonate.
- Frauen: Derzeit 408 Monate, steigt ab 2028 jährlich um 12 Monate bis 2033 (dann auch 480 Monate).
- Teilpension: Bei Alterspensionen als Teilpension entfällt das Erfordernis der Mindestversicherungszeiten.
Zeitplan: Wann tritt die Reform in Kraft?
Die Begutachtungsfrist für das Gesetzespaket läuft noch bis 22. Mai 2026. Sollten keine gravierenden Änderungen mehr eingebracht werden, könnte der Nationalrat noch vor dem Sommer über das Gesetz abstimmen. Das Inkrafttreten ist für 2027 geplant.
Was bedeutet das für Sie?
Für die rund 1,4 Millionen Pensionisten in Österreich sowie deren Familien eröffnen sich neue Möglichkeiten. Wer im Ruhestand weiterarbeiten möchte oder muss, behält deutlich mehr von seinem verdienten Geld. Besonders attraktiv ist dies für:
- Berater und Coaches mit sporadischen Einkünften.
- Handwerker mit saisonalen Aufträgen.
- Alle, die ihre Pension aufschieben möchten, um höhere Ansprüche zu erwerben.
Tipp: Prüfen Sie Ihre individuelle Situation mit unserem Rentenrechner und lassen Sie sich bei Fragen von einem Steuerberater beraten.
Fazit
Der neue Begutachtungsentwurf macht Arbeiten im Rentenalter deutlich attraktiver. Durch den steuerlichen Freibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich und den Wegfall des Pensionsversicherungsbeitrags können Arbeitnehmer mehrere tausend Euro im Jahr zusätzlich verdienen. Besonders für die vielen Österreicher, die auch nach der Pension noch berufstätig sein möchten oder müssen, ist dies eine erfreuliche Entwicklung.
Quelle: Kurier.at
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