Pendlereuro verdreifacht: 6 statt 2 Euro pro Kilometer — wer jetzt profitiert

Wer zur Arbeit pendelt, profitiert ab 2026 deutlich: Der Pendlereuro wurde von zwei auf sechs Euro pro Kilometer verdreifacht. Für viele Pendler bedeutet das mehrere hundert Euro zusätzlich beim Steuerausgleich — als Ersatz für den gestrichenen Klimabonus.

Was ist der Pendlereuro und wer bekommt ihn?

Der Pendlereuro ist eine steuerliche Entlastung, die zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt wird. Bisher betrug er zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ab 1. Jänner 2026 steigt der Betrag auf sechs Euro pro Kilometer — eine Verdreifachung.

Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die das Pendlerpauschale in Anspruch nehmen — also alle, die mindestens 20 Kilometer einfache Entfernung zur Arbeit haben.

Einfache EntfernungPendlereuro alt (€/km)Pendlereuro neu (€/km)Jährliche Entlastung
20 km2 €6 €960 €
30 km2 €6 €1.440 €
40 km2 €6 €1.920 €
60 km2 €6 €2.880 €

Warum die Erhöhung?

Die Bundesregierung hat den Klimabonus — die jährliche Auszahlung an alle Einwohner — abgeschafft. Als Ausgleich wurde der Pendlereuro für Pendler massiv erhöht. Wer weit fährt, profitiert besonders: Bei 60 Kilometern einfacher Entfernung bringt der neue Pendlereuro 2.880 Euro pro Jahr — deutlich mehr als der ehemalige Klimabonus.

SV-Rückerstattung ebenfalls erhöht

Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, bekommt zusätzlich eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese steigt 2026 von 608 auf 750 Euro pro Jahr. Das ergibt zusammen mit dem Pendlereuro eine spürbare Entlastung.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Pendlerpauschale beantragen: Falls noch nicht geschehen, beim Arbeitgeber oder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
  2. Distanz prüfen: Die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) zählt. Online-Tools oder Google Maps nutzen.
  3. Steuerausgleich machen: Durch den höheren Pendlereuro lohnt sich der Steuerausgleich besonders. Im Durchschnitt gibt es mehr als 1.000 Euro zurück.
  4. Belege aufheben: Die Finanzverwaltung kann Nachweise verlangen.

Weitere Steuer-Neuerungen 2026 im Überblick

  • Steuerfreigrenze steigt auf 13.539 Euro (von 13.308 Euro)
  • Überstunden: 170 Euro monatlich steuerfrei (bis 15 Überstunden)
  • Feiertagsarbeit: Entgelt wird steuerfrei gestellt
  • Investitionsfreibetrag: befristet auf 20 % verdoppelt
  • Pensionen: Anhebung um 2,7 % (max. 67,50 €/Monat)

Quelle: WKO, BMF, finanz.at. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.