Mehrwertsteuerrechner Österreich 2026 — MwSt berechnen

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich?

Die Mehrwertsteuer (MwSt), in Österreich offiziell Umsatzsteuer (USt) genannt, ist eine indirekte Steuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Für Selbstständige, Unternehmer und alle, die Netto- und Bruttopreise umrechnen müssen, ist ein Mehrwertsteuerrechner ein unverzichtbares Werkzeug.

Mehrwertsteuerrechner Österreich — MwSt online berechnen

Geben Sie einen Betrag ein und wählen Sie den gewünschten Steuersatz. Der Rechner berechnet automatisch den Netto-, MwSt- und Bruttopreis.




Nettobetrag
€ 100,00
MwSt (20%)
€ 20,00

Bruttobetrag
€ 120,00

MwSt-Sätze in Österreich 2026 — Übersicht

Steuersatz Anwendungsbereich Beispiele
20 % (Normalsatz) Die meisten Waren und Dienstleistungen Elektronik, Kleidung, Restaurants, Beratung
13 % (ermäßigter Satz) Kultur, Sport, Kunst Kulturveranstaltungen, Sport-Eintritte, Pflanzen, Kunst, Tiernahrung
10 % (ermäßigter Satz) Grundversorgung und Alltag Lebensmittel, Miete, Bücher, Medikamente, Öffi, Beherbergung, Tierarzt

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?

MwSt zum Nettobetrag hinzurechnen

Wenn Sie den Nettopreis kennen und den Bruttopreis berechnen wollen:

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)

Beispiel: Ein Produkt kostet netto € 100,00. Mit 20 % MwSt:
€ 100,00 × 1,20 = € 120,00 Brutto

MwSt aus dem Bruttopreis herausrechnen

Wenn Sie den Bruttopreis kennen und den Nettobetrag ermitteln wollen:

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)

Beispiel: Eine Rechnung beträgt brutto € 240,00. Die enthaltene MwSt (20 %):
€ 240,00 ÷ 1,20 = € 200,00 Netto
MwSt = € 240,00 − € 200,00 = € 40,00

Wann muss ich Mehrwertsteuer ausweisen?

In Österreich müssen Selbstständige und Unternehmer grundsätzlich MwSt auf ihren Rechnungen ausweisen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind. Die wichtigsten Grenzen:

  • Kleinunternehmerregelung: Bei einem Jahresumsatz unter € 55.000 (brutto) können Sie sich von der MwSt-Pflicht befreien lassen — Sie müssen dann keine MwSt ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.
  • Regelbesteuerung: Ab € 55.000 Jahresumsatz (brutto) ist die Umsatzsteuerpflicht verpflichtend. Die EU-Schwelle liegt bei € 100.000. Sie weisen MwSt auf Rechnungen aus und ziehen die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ab.

Details zur Kleinunternehmerregelung finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Vorsteuerabzug — Was bedeutet das?

Unternehmer, die MwSt abführen, können die Vorsteuer — also die MwSt, die sie selbst beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt haben — von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Das bedeutet: Sie zahlen nur die MwSt auf Ihre Wertschöpfung (Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis).

Beispiel: Sie kaufen Waren für € 500,00 + 20 % MwSt (€ 100,00 Vorsteuer) ein und verkaufen sie für € 800,00 + 20 % MwSt (€ 160,00). Ihre Zahllast an das Finanzamt beträgt: € 160,00 − € 100,00 = € 60,00.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel sind 20 % MwSt auf € 100?

Auf einen Nettobetrag von € 100,00 fallen € 20,00 MwSt an. Der Bruttopreis beträgt somit € 120,00.

Wie rechne ich MwSt vom Bruttopreis ab?

Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,20 (bei 20 % MwSt). Beispiel: € 240,00 ÷ 1,20 = € 200,00 Netto. Die MwSt beträgt € 40,00.

Welcher MwSt-Satz gilt für Lebensmittel in Österreich?

Für die meisten Lebensmittel gilt in Österreich der ermäßigte Steuersatz von 10 %. Auch Bücher, Medikamente und öffentliche Verkehrsmittel fallen unter die 10 %. Ausnahmen: Getränke (außer Milch und Wasser) sowie Sport-/Kultur-Eintritte (13 %) werden höher besteuert.

Gilt die Kleinunternehmerregelung in Österreich?

Ja. Bei einem Jahresumsatz unter € 55.000 (brutto) können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (10% Toleranz bis € 60.500). Die EU-Schwelle liegt bei € 100.000. Details: oesterreich.gv.at.

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