Die Arbeitnehmerveranlagung 2026 steht an – und wer jetzt handelt, kann mehr Steuern zurückholen als im Vorjahr. Denn neben der automatischen Tarifanpassung warten dieses Jahr gleich mehrere Änderungen darauf, dass Sie sie nutzen: Die Steuerfreigrenze steigt, der Pendlereuro verdreifacht sich und die Basispauschalierung wird deutlich großzügiger. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Neuerungen und was Sie bis zur Abgabefrist beachten müssen.
Das ändert sich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2026
Der Gesetzgeber passt die Einkommensteuertarife jährlich an die Inflation an – allerdings nur zu zwei Dritteln. Das bedeutet: Die Werte steigen, aber nicht so stark wie die Preise. Für 2026 gilt eine neue Steuerfreigrenze von 13.539 Euro (2025: 13.308 Euro). Erst darüber wird Ihr Einkommen überhaupt besteuert.
Die neuen Tarifstufen im Überblick:
| Einkommen 2026 | Steuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| bis 21.992 € | 20 % |
| bis 36.458 € | 30 % |
| bis 70.365 € | 40 % |
| bis 104.859 € | 48 % |
| bis 1.000.000 € | 50 % |
| ab 1.000.000 € | 55 % |
Tipp: Wer genau wissen möchte, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt, findet in unserem Brutto-Netto-Rechner eine schnelle Hilfe.
Wichtig zu wissen: Die Anpassung der Tarifstufen gleicht nicht vollständig aus, was durch die Inflation an Kaufkraft verloren geht. Experten sprechen hier von der sogenannten kalten Progression. Mehr dazu lesen Sie hier.
Pendler profitieren besonders
Mit der Abschaffung des Klimabonus hat die Regierung einen Ausgleich geschaffen, der besonders Berufspendlern zugutekommt: Der Pendlereuro steigt ab 1. Jänner 2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer – also eine Verdreifachung. Wer täglich zur Arbeit fährt, spart damit bei der Arbeitnehmerveranlagung deutlich mehr als noch im Vorjahr.
Gleichzeitig steigt die maximale SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale auf 750 Euro (2025: 737 Euro). Wer also bislang nur einen Teil seiner Sozialversicherungsbeiträge zurückbekommen hat, kann 2026 mit einer höheren Erstattung rechnen.
Alle Details zum Pendlereuro und wer konkret profitiert
Basispauschalierung wird attraktiver
Für Selbstständige und Freiberufler, die die pauschale Betriebsausgabenabrechnung nutzen, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Die Basispauschalierung steigt ab 2026 auf 15 Prozent (von 13,5 Prozent in 2025). Gleichzeitig wird die Umsatzgrenze auf 420.000 Euro angehoben.
Der maximale Abzugsbetrag liegt damit bei 63.000 Euro. Auch die pauschal geltend machbaren Vorsteuern steigen: Bis zu 7.560 Euro können abgezogen werden. Wer bisher knapp an der Grenze lag, sollte prüfen, ob die Pauschalierung 2026 das einfachere und lukrativere Modell bleibt.
Was Sie jetzt tun sollten
Die Fristen für die Arbeitnehmerveranlagung 2026 sind strikt:
- Papierlos (Formular L1): Bis 30. April 2026
- Online über FinanzOnline: Bis 30. Juni 2026
Unsere Praxistipps für die aktuelle ANV-Saison:
- Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie die Pendlerpauschale geltend machen können – der höhere Pendlereuro macht sich bemerkbar.
- Arbeitgeber können für 2025 noch bis 15. Februar 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen. Lohnt sich für beide Seiten.
- Selbstständige sollten prüfen, ob die Basispauschalierung 2026 gegenüber der Einzelerfassung vorteilhaft ist.
- Wer bereits in 2025 hohe Werbungskosten hatte, sollte alle Belege sammeln – auch kleine Posten summieren sich.
Welche Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung teuer werden können
Fazit
Die Arbeitnehmerveranlagung 2026 bringt spürbare Entlastungen vor allem für Pendler und Selbstständige. Die höhere Steuerfreigrenze, der verdreifachte Pendlereuro und die attraktivere Basispauschalierung lassen sich mit etwas Planung optimal nutzen. Beachten Sie die Fristen – denn wer zu spät abgibt, verliert sein Geld.
Quellen:
WKO: Steuerliche Neuerungen 2025 und 2026
Arbeiterkammer: Was sich 2026 ändert
Hinweis: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.







