Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2024 um 14:20
Die Kfz–Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie verursachen.
Bei PKW und Motorrädern richtet sich die Höhe der Prämie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem, bei LKW und Traktoren nach dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus, ebenso wie bei Anhängern. Außerdem gibt es noch für verschiedene Bevölkerungsgruppen verschiedene Rabattstufen, die von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es einen Frauenrabatt oder einen Seniorenrabatt. Relativ neu ist für Führerscheinneulinge im Haftpflichtfall bei manchen Versicherern ein Selbstbehalt. Ist die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt, kann diese auch online im Internet anhand des Kennzeichens abgefragt werden.[8]
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Österreich benennt der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs eine inländische Partnerversicherung, die den Schaden nach österreichischem Recht abwickelt. Ebenso wird bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen verfahren.
Generell gilt bei Kraftfahrzeugen und Anhängern die amtliche Kennzeichentafel als Nachweis einer aufrechten Fahrzeugversicherung.
Die derzeitige Mindestversicherungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt seit 1. Januar 2012 7.000.000 €.