Geringfügige Beschäftigung ist ein bedeutendes Thema im österreichischen Arbeitsmarkt. Diese Form der Anstellung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile und besondere Regelungen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die geringfügige Beschäftigung in Österreich, ihre gesetzlichen Grundlagen, steuerliche Aspekte und vieles mehr.
Definition und rechtliche Grundlagen
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen eines Arbeitnehmers die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Für das Jahr 2024 beträgt diese Grenze 518,44 Euro brutto monatlich. Diese Grenze wird jährlich angepasst.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Regelungen für geringfügig Beschäftigte sind im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Bestimmungen dieses Gesetzes kennen und einhalten.
Sozialversicherung und steuerliche Aspekte
Sozialversicherungspflicht
Geringfügig Beschäftigte sind von der Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung befreit. Allerdings sind sie in der Unfallversicherung versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung zu versichern.
Dienstgeberabgabe
Arbeitgeber müssen für geringfügig Beschäftigte eine Dienstgeberabgabe in Höhe von 1,3% des Bruttolohns an die Sozialversicherung entrichten. Diese Abgabe dient zur Finanzierung der Unfallversicherung.
Steuerliche Behandlung
Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich einkommensteuerfrei, solange sie keine weiteren Einkünfte haben, die die Steuerfreigrenze überschreiten. Falls doch, wird das Gesamteinkommen zur Steuerberechnung herangezogen.
Rechte und Pflichten von geringfügig Beschäftigten

Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen wie den Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Einhaltung der Kündigungsfristen.
Meldepflichten
Arbeitgeber sind verpflichtet, geringfügig Beschäftigte bei der Gebietskrankenkasse zu melden. Diese Meldung muss vor Arbeitsantritt erfolgen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ab dem ersten Arbeitstag gegeben ist.
Vorteile und Nachteile der geringfügigen Beschäftigung
Vorteile
- Flexibilität: Geringfügige Beschäftigung ermöglicht eine flexible Arbeitszeitgestaltung.
- Einkommenssteuerfreiheit: Bei ausschließlicher geringfügiger Beschäftigung entfällt die Einkommensteuer.
- Sozialversicherung: Geringfügig Beschäftigte sind in der Unfallversicherung pflichtversichert.
Nachteile
- Eingeschränkter Versicherungsschutz: Ohne freiwillige Zusatzversicherung besteht kein Anspruch auf Kranken- und Pensionsleistungen.
- Geringes Einkommen: Das Einkommen ist auf die Geringfügigkeitsgrenze begrenzt, was zu finanziellen Einschränkungen führen kann.
Praxisbeispiele und Szenarien
Beispiel 1: Studentische geringfügige Beschäftigung
Ein Student arbeitet als geringfügig Beschäftigter in einem Café und verdient monatlich 400 Euro. Er ist unfallversichert und entscheidet sich, keine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen, um Kosten zu sparen.
Beispiel 2: Zusatzeinkommen neben einer Vollzeitbeschäftigung
Ein vollzeitbeschäftigter Angestellter arbeitet zusätzlich geringfügig als Nachhilfelehrer und verdient dabei 200 Euro monatlich. Da sein Gesamteinkommen über der Steuerfreigrenze liegt, wird das Zusatzeinkommen steuerlich berücksichtigt.
Schlusswort
Geringfügige Beschäftigung in Österreich bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine flexible und steuerlich vorteilhafte Möglichkeit der Beschäftigung. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen und die entsprechenden Meldungen und Abgaben ordnungsgemäß zu handhaben. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen einen umfassenden Überblick über die geringfügige Beschäftigung in Österreich gegeben hat.