Zuletzt aktualisiert am 7. April 2026 um 13:03
Du hast einen Nebenjob und willst wissen, ob du dafür Steuern zahlen musst — und ab wann. Hier die klare, praxisnahe Antwort für Österreich.
Was bedeutet das konkret?
In Österreich zählt für die Steuer nicht jeder einzelne Lohnzettel isoliert, sondern das Gesamteinkommen eines Jahres. Einkommen bis zur steuerfreien Grenze (Grundfreibetrag) werden nicht besteuert; alles darüber wird nach dem geltenden Tarif versteuert. Arbeitgeber führen bei uns zwar Lohnsteuer ab, aber die endgültige Abrechnung macht das Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuerveranlagung. Ein Nebenjob kann also schon im Monat steuerfrei erscheinen (zum Beispiel weil er geringfügig ist), trotzdem muss am Jahresende das Gesamteinkommen betrachtet werden.
Welche Möglichkeiten gibt es in Österreich?
Es gibt drei typische Fälle für Nebenjobs — mit jeweils klaren Folgen:
- Geringfügig Beschäftigte (Mini‑Job): Wenn das Einkommen pro Monat unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, werden in der Regel keine vollen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und häufig keine Lohnsteuer einbehalten. 2026 lag diese Grenze bei rund €500,91 monatlich. Das heißt: Der Job wirkt auf den Lohnzettel oft „steuerfrei“, zählt aber für die Jahresgesamtberechnung des Einkommens.
- Versicherungspflichtiger Nebenjob als unselbstständige Arbeit: Verdient man über der Geringfügigkeitsgrenze, führt der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherung ab. Die Lohnsteuer wird laufend nach dem persönlichen Lohnzettel abgerechnet — am Jahresende kann sich daraus eine Nachzahlung oder Rückerstattung ergeben, weil alle Einkünfte zusammengerechnet werden.
- Selbstständiger Nebenverdienst (Freiberuflich / Gewerbe): Hier meldest du die Tätigkeit beim Finanzamt an (Steuernummer), musst Einkommenssteuer auf den Gewinn zahlen und ggf. Umsatzsteuer, wenn die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten wird (regelmäßig €35.000 Umsatz‑Grenze für Umsatzsteuerbefreiung). Bei ausreichend Gewinn drohen Vorauszahlungen an das Finanzamt.
Voraussetzungen und typische Probleme
Was wirklich oft missachtet wird:
- Die steuerfreie Monatsgrenze für geringfügige Beschäftigung befreit nicht automatisch vor Steuern am Jahresende. Beispiel: Hauptjob €11.000 Jahreslohn (steuerfrei) + Nebenjob €6.000 (geringfügig verteilt) = €17.000 gesamt → ab €11.000 fällt Steuer an.
- Arbeitgeber können bei mehreren Jobs fehlerhaft Lohnsteuer abziehen. Nur ein Job kann als „Hauptbeschäftigung“ mit Anspruch auf Absetzbeträge geführt werden; andere Arbeitgeber rechnen oft unabhängig und ziehen strengere Pauschalbeträge ab, was zu Rückerstattung oder Nachzahlung führt.
- Freiberufliche Nebentätigkeiten werden leicht übersehen. Umsatz- und Einkommenssteuerpflichten sowie mögliche Sozialversicherungspflichten (z. B. Pflichtversicherung bei selbstständiger Tätigkeit über die SVS) werden dann erst bei Prüfungen relevant.
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation: Ohne Lohnzettel, Rechnungen oder Kontoauszüge kannst du weder Nachweise für Werbungskosten noch korrekte Angaben in der Arbeitnehmerveranlagung liefern.
Worauf sollte man unbedingt achten?
- Prüfe die Geringfügigkeitsgrenze: Verdient dein Nebenjob im Monat weniger als die Grenze (z. B. ca. €500), bleibt er oft sozialversicherungsfrei — aber das Jahresergebnis zählt. Tipp: Notiere Monatsbeträge und summiere zum Jahresende.
- Sammle alle Lohnzettel: Haupt- und Nebenjob, auch wenn dort keine Lohnsteuer abgeführt wurde. Beim Finanzamt zählt die Summe.
- Melde selbstständige Tätigkeiten dem Finanzamt sofort an: Beantrage eine Steuernummer und prüfe die Kleinunternehmerregel (Umsatzgrenze für Umsatzsteuerbefreiung ca. €35.000). Sonst drohen Nachforderungen und Säumniszuschläge.
- Nutze die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich): Wenn zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde, bekommst du Geld retour; wenn zu wenig, erhältst du eine Nachforderung. Die Veranlagung kann für mehrere Vorjahre beantragt werden (Achtung: Fristen und Verjährung prüfen).
- Rechne konkret: Beispielrechnung für den Schnellcheck — Grundfreibetrag angenommen €11.000/Jahr:
- Hauptjob: €10.000/Jahr (steuerfrei)
- Nebenjob: €3.600/Jahr (300 €/Monat, geringfügig)
- Gesamt: €13.600 → Steuerpflichtig: €2.600 → bei 20% (unterer Tarif) = €520 Steuer
- Wenn du mehrere unselbstständige Jobs hast: Sprich mit dem Arbeitgeber, welcher Job als Hauptbeschäftigung gemeldet ist. Das beeinflusst, wie Absetzbeträge und Freibeträge berücksichtigt werden.
- Bei Selbstständigkeit: Führe Einnahmen- und Ausgabenbuch, rechne Gewinn und prüfe, ob du Vorauszahlungen leisten musst. Ohne Vorauszahlungen kann das zu einer höheren einmaligen Nachforderung führen.
Fazit
Ob du für deinen Nebenjob in Österreich Steuern zahlen musst, hängt vom Jahresgesamteinkommen und von der Form des Nebenjobs ab. Geringfügige Monatsverdienste sind oft sozialversicherungsfrei, aber nicht automatisch steuerfrei am Jahresende. Praktisches Vorgehen: Lohnzettel sammeln, Nebenjob‑Art klären (geringfügig / unselbstständig / selbstständig), Einnahmen addieren und spätestens mit der Arbeitnehmerveranlagung (oder Einkommenssteuererklärung) abgleichen. Bei Unsicherheit kurz mit dem Arbeitgeber, der Arbeiterkammer oder einem Steuerberater Rücksprache halten — das verhindert böse Überraschungen bei der Steuerforderung.
🛡️ Schutz: Für umfassende Absicherung lohnt sich ein Blick zum Versicherungen Vergleich.






