Zuletzt aktualisiert am 15. April 2026 um 14:12
Förderungen & Beihilfen in Österreich 2026
Der österreichische Staat stellt über 50 verschiedene Förderungen bereit. Vom Strom-Sozialtarif (6 Cent/kWh) über Arbeitslosengeld und Familienbeihilfe bis zur Wohnbeihilfe: Alle aktuellen Leistungen, wer Anspruch hat und wie Sie sie erhalten.
Warum dieses Thema wichtig ist
In Österreich werden jährlich über 25 Milliarden Euro an staatlichen Transferleistungen ausgeschüttet. Laut Statistik Austria leben rund 1,4 Millionen Menschen an der Armutsgrenze. Gleichzeitig werden viele Förderungen nicht in Anspruch genommen, weil die Betroffenen ihren Anspruch nicht kennen.
Diese Seite hilft Ihnen: Wir erklären jede Förderung, nennen die aktuellen Beträge und sagen Ihnen, wo Sie sie beantragen.
⚡ Strom-Sozialtarif ab April 2026
Die direkte Auszahlung von Energiebonus und Klimabonus wurde eingestellt. Stattdessen gibt es ab 1. April 2026 den neuen Strom-Sozialtarif:
Die Fakten auf einen Blick
| Energiepreis | 6 Cent netto/kWh für die ersten 2.900 kWh/Jahr |
| Verbrauch darüber | Gedeckelter Preis (E-Control, alle 3 Monate angepasst) |
| Zusätzliche Kosten | Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich zum Energiepreis |
| Familienzuschlag | Ab der 4. Person im Haushalt: +52,20 €/Jahr pro Person |
| Wer hat Anspruch? | Volljährige Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind (ausgenommen Studierende) |
| Beantragung | Automatisch — kein Antrag nötig! Wenn Sie ORF-beitragbefreit sind, erhalten Sie den Tarif automatisch. |
Quelle: Arbeiterkammer Wien
Wer ist ORF-beitragbefreit und hat damit Anspruch?
- Aktivpension 2027: Bis zu 15.000 Euro steuerfrei
- Bezieher von Mindestsicherung oder Sozialhilfe
- Bezieher von Ausgleichszulage (Pension unter dem Richtsatz)
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Bezieher von Bedarfsorientierter Mindestsicherung
- Personen mit Pflegegeld ab Stufe 3
- Personen mit erheblicher Behinderung (Grad mind. 65 %)
Wichtig: Der Strom-Sozialtarif gilt nur für die ersten 2.900 kWh pro Jahr. Für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt (ca. 3.500 kWh/Jahr) bedeutet das: Die ersten 2.900 kWh zum Sozialtarif, der Rest zum gedeckelten Marktpreis.
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👶 Familienbeihilfe 2026
Die Familienbeihilfe beträgt für die Jahrgänge 2026 und 2027 pro Kind und Monat:
| Alter | Betrag/Monat | Betrag/Jahr |
|---|---|---|
| Ab Geburt | 138,40 € | 1.660,80 € |
| Ab 3 Jahren | 148,00 € | 1.776,00 € |
| Ab 10 Jahren | 171,80 € | 2.061,60 € |
| Ab 19 Jahren | 200,40 € | 2.404,80 € |
Auszahlung: Spätestens am 8. des Monats. Quelle: oesterreich.gv.at
Geschwisterstaffelung: Der Betrag erhöht sich für jedes Kind, wenn Beihilfe für 2+ Kinder gewährt wird: 2 Kinder: +8,60 € | 3 Kinder: +21,10 € | 4 Kinder: +32,10 € | 5 Kinder: +38,90 € | 6 Kinder: +43,40 € | 7+ Kinder: +63,10 €
Zusätzlich automatisch: Kinderabsetzbetrag (70,90 €/Kind/Monat), Schulstartgeld (121,40 € im August für Kinder 6-15 Jahre), Behindertenzuschlag (+189,20 €/Monat).
Rechenbeispiel: Familie mit 3 Kindern (2, 7 und 14 Jahre) = 734,20 €/Monat gesamt (Familienbeihilfe + Staffelung + Kinderabsetzbetrag).
🏛️ Arbeitslosengeld & AMS 2026
Wer in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen (364 Tage) vollversichert war, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe beträgt ca. 55 % des letzten Nettoeinkommens.
| Letztes Netto | ALG (ca.) | Notstandshilfe (92-96 %) |
|---|---|---|
| 1.200 € | 660 €/Monat | 607-634 € |
| 1.800 € | 990 €/Monat | 911-950 € |
| 2.500 € | 1.375 €/Monat | 1.265-1.320 € |
⚠️ Zuverdienst-Regelung neu ab 2026
Geringfügiger Zuverdienst (551,10 €/Monat) während des ALG-Bezuges ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt:
- ✅ Beschäftigung, die bereits VOR der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen neben der Vollbeschäftigung bestand
- ✅ Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren (mind. 1 Jahr arbeitslos)
- ✅ Personen mit mind. 50 % Behinderung (mind. 1 Jahr arbeitslos)
Alle anderen müssen ihre geringfügige Beschäftigung bis 31. Jänner 2026 beenden.
- AMS Auszahlungstermine 2026 →
- Beim AMS dazuverdienen: Die neuen Regeln →
- eAMS-Konto abgeschaltet: Auf MeinAMS umsteigen →
🏠 Wohnbeihilfe
| Bundesland | Max. (Single) |
|---|---|
| Wien (MA 50) | bis 324 €/Monat |
| Niederösterreich | bis 250 €/Monat |
| Oberösterreich | bis 230 €/Monat |
| Steiermark | bis 220 €/Monat |
📋 Alle Förderungen 2026 im Überblick
| Förderung | Wert 2026 | Zuständig |
|---|---|---|
| Strom-Sozialtarif | 6 Cent/kWh (bis 2.900 kWh/Jahr) | Automatisch (ORF-Befreiung) |
| Familienzuschlag Strom | +52,20 €/Jahr (ab 4. Person) | Automatisch |
| Arbeitslosengeld | 55 % des letzten Netto | AMS |
| Notstandshilfe | 92-96 % des ALG | AMS |
| Familienbeihilfe | 138,40-200,40 €/Kind/Monat | Finanzamt |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 €/Kind/Monat | Automatisch |
| Schulstartgeld | 121,40 € (August) | Automatisch |
| Familienbonus Plus | 2.000 €/Kind/Jahr | FinanzOnline |
| Behindertenzuschlag | +189,20 €/Monat | Finanzamt |
| Wohnbeihilfe (Wien) | bis 324 €/Monat | MA 50 |
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 €/Monat | ÖGK |
❓ Häufige Fragen (FAQ)
Wer bekommt den Strom-Sozialtarif? Alle volljährigen Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind (ausgenommen Studierende). Der Tarif gilt automatisch — kein Antrag nötig. Der Preis beträgt 6 Cent netto/kWh für die ersten 2.900 kWh/Jahr.
Gibt es noch Energiebonus oder Klimabonus? Nein. Die direkten Auszahlungen wurden 2026 eingestellt. Stattdessen gibt es den Strom-Sozialtarif. Für Fernwärme-Haushalte gibt es einen pauschalen Ausgleich.
Wie viel Familienbeihilfe bekomme ich? Ab Geburt: 138,40 €, ab 3 Jahren: 148,00 €, ab 10 Jahren: 171,80 €, ab 19 Jahren: 200,40 € monatlich — plus Kinderabsetzbetrag (70,90 €) und ggf. Geschwisterstaffelung.
Kann ich beim AMS dazuverdienen? Ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen. Bestehende geringfügige Beschäftigungen (26 Wochen vor Arbeitslosigkeit), Langzeitarbeitslose über 50 oder Menschen mit ≥50 % Behinderung.
Bis wann muss ich die Wohnbeihilfe beantragen? In Wien bis 30. November des laufenden Jahres. Rückwirkend ab Antragsmonat.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026? 551,10 €/Monat. Sie wird 2026 erstmals nicht angehoben — ein bewusster Schritt der Regierung gegen Inaktivitätsfallen.
Quellen: AK Wien: Strom-Sozialtarif | oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe | WKO: Geringfügigkeit | Sozialberatung Wien. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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