Euro-Banknoten und Taschenrechner als Symbol für Wohnkredit, Fixzins und vorzeitige Rückzahlung in Österreich

Wohnkredit früher ablösen? Für neue Fixzinskredite könnten ab 2027 deutlich höhere Kosten kommen

Wer einen Wohnkredit früher als geplant zurückzahlen oder umschulden möchte, könnte ab 2027 deutlich tiefer in die Tasche greifen. Nach aktuellen Berichten soll die Obergrenze für Pönalen bei neuen Fixzins-Immobilienkrediten von derzeit 1 Prozent auf bis zu 3 Prozent steigen.

Wichtig ist dabei: Noch handelt es sich um eine geplante Gesetzesänderung im Umfeld des Budgetbegleitgesetzes. Für viele Kreditnehmer ist das Thema trotzdem schon jetzt relevant, weil es die Entscheidung für oder gegen einen neuen Fixzinskredit beeinflussen kann – etwa bei Kauf, Umschuldung oder Anschlussfinanzierung.

⚠️ Wichtig: Nach der derzeitigen Berichterstattung ist die Anhebung auf bis zu 3 Prozent noch nicht endgültig beschlossen. Sie soll nur für neue Fixzinskredite ab 1.1.2027 gelten. Bestehende Verträge sollen unverändert bleiben.

Was genau geplant ist

Laut Kleine Zeitung und Der Standard will die Regierung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz die maximal zulässige Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Fixzinskrediten anheben. Konkret geht es um Kredite mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Heute liegt die Obergrenze hier grundsätzlich bei 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Künftig könnten es bei neuen Verträgen bis zu 3 Prozent sein.

Das klingt technisch, kann aber im Alltag einen spürbaren Unterschied machen. Denn viele Haushalte zahlen einen Kredit nicht nur dann vorzeitig zurück, wenn sie plötzlich viel Geld übrig haben. Häufig geht es auch um eine Umschuldung, einen Immobilienverkauf, eine Trennung oder den Wechsel in ein günstigeres Finanzierungsmodell.

Welche Regeln heute gelten

Nach den derzeitigen Verbraucherinformationen gilt bei Immobilienkrediten ein wesentlicher Unterschied zwischen variablen und fixen Zinssätzen. Bei variabel verzinsten Krediten ist eine vorzeitige Rückzahlung in der Regel ohne zusätzliche Entschädigung möglich. Bei Fixzinskrediten dürfen Banken dagegen unter bestimmten Voraussetzungen eine Pönale verlangen.

SituationHeuteGeplant ab 2027
Variabler Immobilienkreditin der Regel keine Entschädigungkeine bekannte Änderung
Fixzinskredit, Restlaufzeit bis 1 Jahrmaximal 0,5 %laut derzeitiger Darstellung unverändert
Fixzinskredit, Restlaufzeit über 1 Jahrmaximal 1 %bis zu 3 % bei neuen Verträgen möglich
Sondertilgung bis 10.000 Euro binnen 12 Monatenkeine Entschädigunglaut derzeitiger Darstellung unverändert

Die 10.000-Euro-Grenze ist besonders wichtig: Wer pro Zwölfmonatszeitraum nicht mehr als 10.000 Euro zusätzlich tilgt, soll auch weiterhin keine Entschädigung zahlen. Das kann für Haushalte relevant sein, die Schritt für Schritt entschulden wollen, statt den gesamten Kredit auf einmal abzulösen.

Was bedeutet das in Euro?

Der Unterschied zwischen 1 und 3 Prozent wirkt klein, ist es aber nicht. Bei höheren offenen Kreditbeträgen geht es rasch um mehrere tausend Euro.

Vorzeitig zurückgezahlter BetragMaximal 1 % heuteBis zu 3 % geplant
50.000 Euro500 Euro1.500 Euro
100.000 Euro1.000 Euro3.000 Euro
250.000 Euro2.500 Euro7.500 Euro

Gerade bei Immobilienkrediten sind solche Beträge relevant. Wer etwa in einigen Jahren verkaufen, erben, umschulden oder den Kredit stark reduzieren möchte, sollte diesen Punkt bei neuen Verträgen mitdenken.

Für wen das besonders wichtig ist

Die geplante Änderung betrifft nicht jeden sofort. Besonders relevant ist sie aber für Menschen, die in den nächsten Monaten oder im Jahr 2027 einen neuen Immobilienkredit abschließen wollen und zwischen Fixzins und variablem Zinsmodell abwägen. Ein Fixzins schafft zwar Planungssicherheit, kann aber beim späteren Ausstieg teurer werden.

Auch bei einer geplanten Umschuldung eines laufenden Kredits lohnt sich ein genauer Blick. Denn eine günstigere Monatsrate bringt wenig, wenn eine hohe Pönale einen großen Teil des Vorteils wieder auffrisst. Wer seine Finanzierung durchrechnen will, kann außerdem den Kreditrechner von DerFinanzcheck.at als ersten Richtwert nutzen.

Was Sie jetzt tun können

  1. Vertrag vor Unterschrift prüfen: Achten Sie bei neuen Fixzinskrediten auf Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung und auf die Dauer der Fixzinsbindung.
  2. Flexibilität ehrlich einschätzen: Wenn ein Verkauf, eine Umschuldung oder größere Sondertilgungen realistisch sind, ist der Ausstiegspreis besonders wichtig.
  3. Sondertilgungen planen: Die 10.000-Euro-Grenze pro 12 Monate kann helfen, Kosten zu vermeiden oder zu begrenzen.
  4. Schriftliche Berechnung verlangen: Lassen Sie sich von der Bank die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung konkret vorrechnen.
  5. Nicht nur auf den Sollzins schauen: Entscheidend ist immer das Gesamtpaket aus Zinssatz, Bindung, Gebühren und möglicher Pönale.

Fazit

Für neue Fixzins-Wohnkredite könnte der vorzeitige Ausstieg ab 2027 deutlich teurer werden. Noch ist die Änderung nicht endgültig beschlossen, doch schon jetzt zeigt sich: Bei Immobilienkrediten zählt nicht nur die Monatsrate, sondern auch, wie teuer Flexibilität im Ernstfall wird. Wer bald finanziert, sollte diesen Punkt bei der Angebotsprüfung unbedingt mit einplanen.

Quellen: Kleine Zeitung, Der Standard, Arbeiterkammer, Konsumentenfragen / Sozialministerium.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Kreditberatung. Maßgeblich sind immer Ihr konkreter Vertrag und die endgültige gesetzliche Fassung.