Viele Jugendliche und Studierende nutzen den Sommer, um mit einem Ferialjob oder Praktikum Geld zu verdienen. Gerade jetzt ist wichtig: Nicht überall, wo „Praktikum“ draufsteht, gelten dieselben Regeln – und bei Bezahlung, Sozialversicherung, Arbeitszeit und Steuer können kleine Fehler teuer werden.
Warum das Thema jetzt viele Familien betrifft
Mit Beginn der Sommerferien starten in Österreich wieder viele Ferialjobs, Pflichtpraktika und Volontariate. Für Schüler, Studierende und Eltern klingt das oft einfach: ein paar Wochen arbeiten, Erfahrung sammeln, Geld verdienen. Rechtlich macht es aber einen großen Unterschied, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder ob der Ausbildungszweck im Vordergrund steht.
Die aktuelle Berichterstattung der Presse weist genau auf diese Abgrenzung hin. Entscheidend ist nicht die Überschrift am Vertrag, sondern wie die Tätigkeit im Alltag wirklich gelebt wird: Gibt es fixe Arbeitszeiten, Weisungen, eine Eingliederung in den Betrieb und konkrete Arbeitsleistung für das Unternehmen, spricht vieles für ein Dienstverhältnis.
Ferialjob oder Praktikum: Der Unterschied entscheidet über Geld
Ein echter Ferialjob ist ein Dienstverhältnis. Dann gelten arbeitsrechtliche Ansprüche – etwa Bezahlung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Anmeldung zur Sozialversicherung. Bei einem echten Praktikum oder Volontariat steht dagegen der Ausbildungszweck im Mittelpunkt. Ein gesetzlicher Entgeltanspruch besteht dort nicht automatisch, häufig wird aber ein Taschengeld vereinbart.
Wichtig ist dabei: Wenn Jugendliche oder Studierende in Wahrheit reguläre Arbeiten erledigen, etwa fixe Schichten übernehmen, Kunden betreuen oder dauerhaft Hilfsarbeiten für den Betrieb leisten, kann daraus trotz Bezeichnung als „Praktikum“ ein Arbeitsverhältnis werden. Dann sollte auch entsprechend bezahlt und abgerechnet werden.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Bereich | Was wichtig ist |
|---|---|
| Alter | Laut oesterreich.gv.at sind Ferialjobs grundsätzlich ab 15 Jahren und nach Ende der allgemeinen Schulpflicht möglich. |
| Bezahlung | Bei einem Ferialjob richtet sich die Entlohnung in der Regel nach dem Kollektivvertrag; ohne Kollektivvertrag ist das ortsübliche Entgelt maßgeblich. |
| Arbeitszeit | Für Jugendliche unter 18 gelten besondere Schutzregeln. AK Young nennt grundsätzlich maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, mit branchenspezifischen Ausnahmen. |
| Sozialversicherung | Bei einem echten Dienstverhältnis muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden. |
| Steuer | Wurde Lohnsteuer abgezogen, kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung lohnen – besonders bei kurzen Sommerjobs. |
Was bedeutet das für Sie?
Für Familien geht es nicht nur um den Stundenlohn. Ein korrekt angemeldeter Ferialjob bringt Schutz bei Krankheit oder Arbeitsunfall und kann erste Pensionsversicherungszeiten bringen. Gleichzeitig sollten junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrollieren, ob Stunden, Pausen, Überstunden und Sonderzahlungen korrekt aufscheinen.
Besonders wichtig ist auch der Blick auf Steuern. Wer nur wenige Wochen im Jahr arbeitet, zahlt unter Umständen Lohnsteuer, obwohl das Jahreseinkommen niedrig bleibt. In solchen Fällen kann eine Arbeitnehmerveranlagung Geld zurückbringen. Einen Überblick zu typischen Steuerfragen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Lohnsteuerausgleich 2026.
Praktische Checkliste vor dem ersten Arbeitstag
- ✅ Lassen Sie sich Arbeitszeit, Entgelt, Tätigkeit und Beginn schriftlich bestätigen – etwa im Dienstzettel oder Vertrag.
- ✅ Notieren Sie täglich Beginn, Ende, Pausen und tatsächliche Aufgaben. Das hilft, wenn es später Streit gibt.
- ✅ Prüfen Sie den Gehaltszettel: Stunden, Überstunden, Sozialversicherung, Urlaub und mögliche Sonderzahlungen sollten nachvollziehbar sein.
- ✅ Unterschreiben Sie keine pauschale Verzichtserklärung, wenn Sie nicht genau wissen, worauf Sie verzichten würden.
- ✅ Prüfen Sie nach Jahresende, ob eine Arbeitnehmerveranlagung möglich ist. Weitere Orientierung bietet unser Bereich Steuern & Beruf.
Wann ein „unbezahltes Praktikum“ problematisch wird
Nicht jedes unbezahlte Praktikum ist automatisch unzulässig. Problematisch wird es aber, wenn die Ausbildung nur vorgeschoben ist und tatsächlich normale Arbeitsleistung verlangt wird. Wer regelmäßig betriebliche Aufgaben erledigt, Weisungen erhält und in den Arbeitsablauf eingegliedert ist, sollte die eigene Situation genau prüfen.
Fazit
Ein Ferialjob kann für junge Menschen ein sinnvoller Einstieg in die Arbeitswelt sein – finanziell und beruflich. Damit am Ende kein Geld verloren geht, sollten Arbeitsvertrag, Anmeldung, Bezahlung und Gehaltszettel aber genau geprüft werden. Wer Lohnsteuer bezahlt hat, sollte außerdem den Steuerausgleich nicht vergessen.
Quellen
- Die Presse: In den Ferien Geld verdienen
- AK Young: Ferialjob
- oesterreich.gv.at: Allgemeines zur Ferialpraxis
Disclaimer: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Arbeiterkammerberatung. Ansprüche können je nach Branche, Kollektivvertrag und konkreter Tätigkeit unterschiedlich ausfallen.







