Zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2024 um 11:11
Wer beim Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich gemeldet ist und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, fragt sich oft, ob und man beim AMS nebenbei Geld dazuverdienen darf. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie viel man dazuverdienen darf, ohne seine AMS-Leistungen zu gefährden.
Grundlegende Regelungen zum Zuverdienst
In Österreich darf man während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe begrenzt dazuverdienen. Wichtig ist, dass man die geltenden Regeln und Einkommensgrenzen kennt und einhält, um keine Sanktionen zu riskieren. Man kann also beim AMS Geld dazuverdienen.
- Geringfügige Beschäftigung:
- Definition: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für das Jahr 2024 beträgt diese Grenze 518,44 Euro.
- Meldung an das AMS: Jede geringfügige Beschäftigung muss dem AMS gemeldet werden. Solange das Einkommen die Grenze nicht überschreitet, wird es nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
- Selbständige Tätigkeiten:
- Grundsätzliches: Auch selbständige Tätigkeiten müssen dem AMS gemeldet werden. Hier gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von 518,44 Euro im Monat.
- Einkommensgrenze: Überschreitet das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit die Grenze, wird der darüber liegende Betrag auf die Leistungen angerechnet.
- Sonstige Einkünfte:
- Nebeneinkommen: Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder anderen Quellen müssen ebenfalls gemeldet werden. Auch hier gilt die Einkommensgrenze.
Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe
Zusätzliches Einkommen kann die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe beeinflussen. Es ist wichtig, dem AMS alle zusätzlichen Einkünfte sofort zu melden.
- Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze:
- Keine Kürzung der Leistungen: Solange das zusätzliche Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt, ändert sich das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nicht.
- Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze:
- Anrechnung des Einkommens: Überschreitet das Einkommen die Grenze, wird der übersteigende Betrag auf die AMS-Leistungen angerechnet. Dies kann zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe führen.
Praktische Tipps für Zuverdiener
- Transparenz: Melden Sie jede Einkommensquelle umgehend dem AMS, um Missverständnisse und Rückforderungen zu vermeiden.
- Dokumentation: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Einnahmen und Ausgaben, besonders wenn Sie selbständig sind.
- Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Beratungsangebote des AMS, um sich über die konkreten Auswirkungen Ihres Zuverdienstes zu informieren.
Schlusswort
Beim AMS Geld dazuverdienen ist möglich, aber an klare Regeln gebunden. Es ist wichtig, die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten und alle Einkünfte dem AMS zu melden, um eine korrekte Anrechnung zu gewährleisten und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig das Gespräch mit einem AMS-Berater suchen, um individuelle Fragen zu klären und eine optimale Lösung zu finden.