Buchführungsgrenzen angehoben: Entlastung für Kleinunternehmer in Österreich

Gute Nachrichten für Österreichs Kleinunternehmer und Start-ups: Die Bundesregierung hat am 16. April 2026 die Buchführungsgrenzen deutlich angehoben. Damit müssen weniger Betriebe eine aufwendige doppelte Buchführung führen – ein wichtiger Entlastungsschritt im Rahmen des Entbürokratisierungspakets.

Was sich konkret ändert

Bisher waren Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet. Ab sofort gilt eine neue, höhere Grenze:

Regelwerk Alte Grenze Neue Grenze
§ 189 UGB (Unternehmensgesetzbuch) 700.000 € / 1 Mio. € 1 Mio. € / 1,5 Mio. €
§ 125 BAO (Bundesabgabenordnung) 700.000 € 1 Mio. €

Das bedeutet: Wer einen Jahresumsatz unter einer Million Euro erzielt, kann weiterhin – oder neu – die wesentlich einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) anwenden, statt eine vollständige Bilanz erstellen zu müssen.

Warum ist das relevant?

Durch die allgemeine Preissteigerung der letzten Jahre sind viele Betriebe rein durch Inflation in die Buchführungspflicht „hineingewachsen“ – ohne dass ihr Geschäftsvolumen wirklich größer geworden wäre. Die neue Regelung schützt KMU vor diesem unbeabsichtigten Effekt.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Mit den heute beschlossenen Entlastungsschritten unterstützen wir gezielt Österreichs KMU und Start-ups.“

Neues Aktivierungswahlrecht für immaterielle Werte

Ebenfalls neu: Unternehmen dürfen selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte – wie eigenentwickelte Software oder Patente – künftig in der Bilanz aktivieren. Das war bisher nicht erlaubt.

  • Stärkere Eigenkapitalbasis → bessere Bonität bei Banken
  • Sichtbare Innovationsleistung → realistischere Unternehmensbewertung
  • Leichterer Kapitalzugang → attraktiver für Investoren

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihr Unternehmen bisher knapp über der 700.000-Euro-Grenze lag, lohnt ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater: Möglicherweise können Sie nun wieder auf die günstigere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umsteigen – und damit Buchhalterkosten sparen. Wer als Selbstständiger ohnehin nach Möglichkeiten sucht, die Steuerlast zu optimieren, findet auf unserer Übersicht zu Steuern sparen in Österreich weitere praxisnahe Tipps.

Praxistipps

  1. Umsatz prüfen: Liegt Ihr Jahresumsatz unter 1 Million Euro? Fragen Sie Ihren Steuerberater nach der EAR-Option.
  2. Timing beachten: Ein Wechsel der Buchführungsmethode ist nur zum Jahresbeginn möglich.
  3. Immaterielles Vermögen erfassen: Eigene Software, Patente oder Marken können nun bilanziell sichtbar gemacht werden.
  4. Nebeneinkunfte im Blick: Wer neben einem Angestelltenverhältnis selbstständig tätig ist, sollte die Grenzen für Nebenjob und Selbstständigkeit in Österreich kennen.

Fazit

Die Anhebung der Buchführungsgrenzen ist ein praxisnaher Entlastungsschritt für Österreichs Kleinunternehmer. Wer bisher knapp über der alten Grenze lag, sollte die neue Regelung aktiv prüfen – die mögliche Ersparnis an Bürokratieaufwand und Buchhaltungskosten kann erheblich sein.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen – Pressemeldung 16.04.2026

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.