Die Vereinigung Cockpit (VC) hat zu einem Pilotenstreik bei der Deutschen Lufthansa aufgerufen – von Montag 00.01 Uhr bis Dienstag 23.59 Uhr. Obwohl Austrian Airlines nicht unmittelbar betroffen sind, dürfen österreichische Reisende mit Anschlussflügen über Frankfurt oder München Probleme bekommen.
Was das für Ihre Reise bedeutet und welche Rechte Sie haben.
Wer streikt genau?
Die Vereinigung Cockpit hat zum Streik bei folgenden Lufthansa-Gesellschaften aufgerufen:
- Deutsche Lufthansa – Hauptmarke, Lang- und Kurzstrecke
- Lufthansa Cargo – Frachtflüge
- Lufthansa Cityline – Regionalflüge im Auftrag der Lufthansa
- Eurowings – Billigmarke der Lufthansa-Gruppe
Nicht betroffen: Austrian Airlines (AUA), SWISS, Brussels Airlines und andere Marken der Lufthansa-Gruppe. Die österreichischen Piloten sind in einer anderen Gewerkschaft organisiert.
Warum wird gestreikt?
Hintergrund sind festgefahrene Tarifverhandlungen zwischen der Vereinigung Cockpit und der Lufthansa. Die Gewerkschaft fordert deutliche Verbesserungen, vor allem:
- Betriebliche Altersvorsorge: Bessere Konditionen für die Pension der Piloten
- Gehaltsanpassungen: Angesichts der Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten
- Arbeitsbedingungen: Regelungen zu Dienstzeiten und Erholungsphasen
Der Streik betrifft rund 5.000 Pilotinnen und Piloten bei der Lufthansa.
Betrifft das auch meine AUA-Flüge?
Austrian Airlines sind nicht unmittelbar betroffen – direkte AUA-Flüge (z.B. Wien nach London) sollten normal stattfinden. Allerdings gibt es mehrere Szenarien, in denen österreichische Reisende betroffen sein können:
Szenario 1: Anschlussflüge über Frankfurt/München
Wenn Sie mit AUA nach Frankfurt oder München fliegen und dort auf einen Lufthansa-Flug umsteigen, ist Ihr Anschlussflug betroffen. Beispiele:
- Wien → Frankfurt → New York (Lufthansa)
- Wien → München → Tokio (Lufthansa)
- Wien → Frankfurt → jede europäische Stadt (Lufthansa)
Szenario 2: Zubringerflüge
Wer mit Lufthansa aus einer deutschen Stadt nach Wien fliegt und dort umsteigt, wird ebenfalls betroffen sein.
Szenario 3: Umbuchungen
Die AUA hat angekündigt, zu prüfen, ob auf Wien-Deutschland-Routen größeres Fluggerät eingesetzt werden kann, um mehr Sitzplatzkapazitäten anzubieten. Das würde einige gestrandete Passagiere aufnehmen können.
Was die AUA empfiehlt
Konzernsprecherin Yvonne Wachholder hat folgende Empfehlungen gegeben:
- Vor der Anreise zum Flughafen den aktuellen Flugstatus auf der Austrian-Website prüfen
- Bei Anschlussflügen: Frühzeitig Kontakt mit der Airline aufnehmen
- Nicht erst am Flughafen warten, sondern vorab die Situation klären
Ihre Rechte bei Flugausfällen und Verspätungen
Als Passagier haben Sie in der EU starke Rechte (EU-Fluggastrechteverordnung):
Bei Annullierung:
- Erstattung oder Umbuchung: Sie können zwischen vollständiger Erstattung des Ticketspreises oder Umbuchung auf den nächstbesten verfügbaren Flug wählen
- Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Telefonate/Internet, bei Bedarf Hotelübernachtung
- Ausgleichszahlung: Bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vorher) 250–600 € je nach Entfernung
Bei Verspätung:
- Ab 2 Stunden: Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke)
- Ab 3 Stunden: Anspruch auf Ausgleichszahlung (wie bei Annullierung)
- Ab 5 Stunden: Vollständige Erstattung möglich
Wichtig: Erstattung bei der richtigen Airline beantragen
Wenn Ihr Anschlussflug mit Lufthansa ausfällt, aber Ihr AUA-Flug normal stattfindet, ist Lufthansa für die Erstattung zuständig – nicht Austrian Airlines.
Praktische Tipps für betroffene Reisende
- Jetzt prüfen: Gehen Sie auf austrian.com und prüfen Sie Ihren Flugstatus
- Alternative Flüge suchen: Direktflüge von Wien sind nicht betroffen – prüfen Sie, ob es eine Alternative gibt
- Reiseversicherung: Wenn Sie eine Reiseversicherung haben, informieren Sie die Versicherung über mögliche Verzögerungen
- Dokumentation: Screenshoten Sie alle Fluginformationen und Kommunikation mit der Airline
- Kreditkarte: Viele Reisekreditkarten bieten zusätzliche Versicherungsleistungen bei Flugproblemen
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Quelle: wien.ORF.at







