Durchblick bei „Shrinkflation“: Neues Gesetz schützt österreichische Konsumenten
Am 24. März 2026 wurde das Anti-Mogelpackungs-Gesetz im österreichischen Nationalrat verabschiedet. Es verpflichtet Hersteller erstmals dazu, Produkte mit reduzierter Füllmenge bei gleichem Preis besonders zu kennzeichnen.
Für österreichische Konsumenten ist das ein wichtiger Schritt im Kampf gegen versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt. Denn immer häufiger verwenden Hersteller einen einfachen Trick: Sie verkleinern die Packung, behalten aber den alten Preis bei – eine Praxis, die als „Shrinkflation“ bekannt ist.
Was ist Shrinkflation?
Shrinkflation bedeutet, dass Hersteller die Menge oder das Gewicht eines Produkts verringern, während der Preis auf der Verpackung gleich bleibt. Beispiele aus Österreich:
- Ein Schokoladeriegel wiegt statt 100g nur noch 85g – zum gleichen Preis
- Ein Waschmittelpackung enthält 15 statt bisher 20 Waschladungen
- Eine Joghurt-Packung wird von 200g auf 175g reduziert
Das Ergebnis: Der Preis pro Kilogramm oder pro Liter steigt, ohne dass der Konsument es auf den ersten Blick erkennt.
Was das neue Gesetz vorschreibt
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz verpflichtet Hersteller ab sofort dazu:
- Klar erkennbare Kennzeichnung, wenn die Menge reduziert wurde
- Angabe des Gewichts- oder Volumenverlusts direkt auf der Verpackung (z. B. „Neu: 85g statt bisher 100g – Inhalt um 15 % reduziert“)
- Einheitlicher Mindestzeitraum von 6 Monaten für die Kennzeichnungspflicht
Bei Verstößen drohen den Herstellern empfindliche Strafen durch die österreichische Marktaufsicht.
Warum das für Ihren Geldbeutel wichtig ist
In Zeiten steigender Lebensmittel- und Energiepreise haben versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Packungen zusätzliche Belastungen für österreichische Haushalte geschaffen.
Ein Haushalt, der monatlich 400 Euro für Lebensmittel ausgibt, kann durch Shrinkflation zusätzliche 30–50 Euro pro Jahr zahlen, ohne es zu merken. Das neue Gesetz schafft hier endlich mehr Transparenz.
Was tun bei verdächtigen Packungen?
Verbraucher in Österreich können Mogelpackungen melden:
- VIAFIS-Plattform: Online-Beschwerdestelle für unlautere Geschäftspraktiken
- Konsumentenberatung der Wirtschaftskammer Österreich: 05 90 900-4350
- Verein für Konsumenteninformation: verbraucher.at
Tipp: Preise pro Einheit vergleichen!
Auch mit dem neuen Gesetz sollten Sie beim Einkauf den Grundpreis pro Kilogramm oder Liter prüfen. Dieser ist auf der Verpackung oder im Regal auszuweisen und ermöglicht einen fairen Vergleich zwischen verschiedenen Produkten und Packungsgrößen.
Quellen: oesterreich.gv.at, Verein für Konsumenteninformation, Nationalrat
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