AMS-Zuverdienst und Geringfügigkeit 2026: Die neuen Regeln im Überblick

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2026 um 14:11

AMS-Zuverdienst und Geringfügigkeit 2026: Was Sie jetzt wissen müssen

Wer in Österreich Arbeitslosengeld bezieht und dazuverdienen möchte, muss sich 2026 auf deutlich strengere Regeln einstellen. Seit 1. Jänner 2026 gelten neue Beschränkungen beim Zuverdienst beim AMS, die vielen Empfänger betreffen. Gleichzeitig liegt die Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei 551,10 Euro pro Monat.

Neue AMS-Zuverdienst-Regeln seit Jänner 2026

Die wichtigste Änderung: Seit 1. Jänner 2026 ist Zuverdienst beim AMS grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gibt nur mehr fünf Ausnahmefälle, in denen gleichzeitig gearbeitet und AMS-Geld bezogen werden darf:

  • Ausnahme 1: Geringfügige Beschäftigung (unter 551,10 Euro/Monat) – nur in bestimmten Fällen
  • Ausnahme 2: Notstandshilfe-Empfänger mit geringfügigem Zuverdienst
  • Ausnahme 3: Schulungsteilnehmer mit Praktikum oder Lehrverhältnis
  • Ausnahme 4: Arbeitskräfteüberlassung in bestimmten Branchen
  • Ausnahme 5: Saisonarbeitskräfte in Tourismus und Landwirtschaft

In allen anderen Fällen führt Zuverdienst dazu, dass das AMS-Geld gekürzt oder gestrichen wird. Wer unsicher ist, ob sein Nebenjob unter eine Ausnahme fällt, sollte vorher das zuständige AMS-Beratungsgespräch nutzen.

Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto pro Monat (Quelle: ÖGK). Wer nur geringfügig beschäftigt ist, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge – der Arbeitgeber übernimmt die pauschale Abgabe. Das macht geringfügige Jobs besonders attraktiv für:

  • Studierende und Schüler
  • Pensionisten, die etwas dazuverdienen möchten
  • Hausfrauen und Hausmänner
  • Nebenberuflich Selbstständige

Was bedeutet das konkret?

Für AMS-Empfänger bedeutet die neue Regelung: Vorsicht bei Nebenjobs. Wer ohne Prüfung der Ausnahmefälle dazuverdient, riskiert den Verlust der gesamten AMS-Leistung. Die ausführliche Analyse der Zuverdienstregeln auf unserer Website zeigt alle Details.

Mehr zur neuen Aktivpension 2027: Wer bis zu 15.000 Euro steuerfrei dazuverdienen kann und welche Voraussetzungen gelten.

Wer hingegen geringfügig beschäftigt ist und kein AMS bezieht, kann bis 551,10 Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei dazuverdienen. Die aktuelle AMS-Auszahlung erfolgt pünktlich um den 5. des Folgemonats.

Fazit

Die Verschärfung der Zuverdienstregeln soll verhindern, dass AMS-Leistungen missbraucht werden. Für Betroffene bedeutet das: Genau prüfen, ob der eigene Fall unter die fünf Ausnahmen fällt. Im Zweifelsfall das AMS-Gespräch suchen, bevor ein Nebenjob angetreten wird – sonst droht der komplette Leistungsverlust.

Quelle: heute.at, oesterreich.gv.at