Zuletzt aktualisiert am 20. April 2026 um 16:08
Die Regierung hat den Weg für die Aktivpension frei gemacht: Ab 2027 dürfen Pensionisten in Österreich bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei dazuverdienen. Damit soll das Arbeiten im Rentenalter attraktiver werden – doch wer profitiert wirklich? Wir zeigen die wichtigsten Details und Fallstricke.
Das ist neu: 15.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Der Ministerrat hat am 15. April 2026 die Aktivpension beschlossen. Kernpunkte auf einen Blick:
- 15.000 Euro Jahresgrenze: Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt komplett steuerfrei
- Gilt ab 2027: Erst ab dem Kalenderjahr 2027 möglich
- Für alle Pensionisten: Beamte, ASVG-Pensionisten und landwirtschaftliche Pensionisten
- Zusatz zur bestehenden Geringfügigkeitsgrenze: Die 15.000 Euro sind zusätzlich zur aktuellen 500-Euro-Grenze
Die Wirtschaftskammer begrüßt das Vorhaben ausdrücklich: „Die Aktivpension war eine zentrale Forderung der WKÖ. Damit bleibt österreichisches Know-how im Land“, so WKÖ-Präsidentin Sonja Zwazl.
Wer profitiert von der Aktivpension?
Die neue Regelung richtet sich an alle, die bereits in Pension sind, aber weiterhin arbeiten möchten – oder müssen:
| Personengruppe | Vorteil | Hinweis |
|---|---|---|
| Frühpensionisten | Mehr Netto vom Brutto | Keine Abschläge bei Zusatzeinkommen |
| Alterspensionisten | Komplett steuerfrei arbeiten | Bis 15.000 € jährlich |
| Zurückgekehrte Fachkräfte | Wiedereinstieg attraktiver | Behalten volle Pension |
| Nebenjobber | Höhere Steuerfreigrenze | Auch über 500 € hinaus |
Das bedeutet das konkret für Ihre Steuer
Bisher galten für Pensionisten, die dazuverdienen wollten, strenge Grenzen. Die neue Regelung vereinfacht das System erheblich:
- Alt: 500 Euro monatlich steuerfrei (6.000 Euro jährlich) bei geringfügiger Beschäftigung
- Neu: 15.000 Euro jährlich steuerfrei – unabhängig vom Beschäftigungsausmaß
- Steuerersparnis: Bei vollausgeschöpfter Grenze bis zu 5.250 Euro weniger Steuern
Wichtig: Die 15.000 Euro gelten als Zusatzfreibetrag, nicht als Minijob-Grenze. Das bedeutet: Sie können sowohl den Steuerfreibetrag nutzen als auch regulär sozialversichert arbeiten.
Aktivpension: Das sollten Sie beachten
Bevor Sie die neue Regelung nutzen, gibt es einige Punkte zu klären:
- SV-Beiträge: Wer über die 500-Euro-Geringfügigkeitsgrenze hinausverdient, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen
- Pensionsversicherung: Durch Zusatzeinkommen können sich Ihre Beitragsjahre erhöhen – das kann die Pension positiv beeinflussen
- Progressionsvorbehalt: Auch steuerfreie Einkünfte können den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen – prüfen Sie das mit einem Steuerberater
Fazit: Lohnt sich die Aktivpension?
Für alle, die in Pension sind und gerne weiterarbeiten möchten, ist die Aktivpension ein echter Vorteil. Mit bis zu 15.000 Euro steuerfreiem Zusatzeinkommen sinkt die Abgabenlast erheblich. Besonders Fachkräfte mit Erfahrung können so ihr Wissen weiter nutzen – ohne finanzielle Nachteile.
Kritiker bemängeln jedoch, dass die Regelung vor allem Gutverdienern zugutekommt. Die genauen Umsetzungsdetails sollen bis Herbst 2026 feststehen. Wer plant, die Aktivpension zu nutzen, sollte sich jetzt schon über mögliche Job-Angebote informieren.
Hinweis: Steuerliche Details können sich ändern. Konsultieren Sie bei konkreten Fragen einen Steuerberater oder die Wirtschaftskammer.







