KFZ-Versicherung

Ein Auto muss man versichern, oder? Stimmt – aber nur halb. Denn auf den zweiten Blick gibt es mehr als nur eine Versicherung für das Auto.

Zwei wesentliche Arten der KFZ-Versicherung lassen sich unterscheiden:
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Sie deckt die entstandenen Unfallkosten beim Fremdfahrzeug und bei dessen Insassen. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz der KFZ- Haftpflicht auf Sach-, Vermögens-, und Personenschäden. Wer keine Haftpflicht besitzt, darf auf Deutschlands Straßen auch nicht fahren.

 

Über diese Notwendigkeit der Absicherung hinaus gibt es Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko). Diese Versicherungen greifen bei Schäden, die z.B. durch:

  • Diebstahl,
  • Feuer
  • Explosionen

am Fahrzeug entstehen können.

Die Teilkaskoversicherung deckt neben dem kompletten unverschuldeten Verlust des Fahrzeuges auch viele Naturgewalten ab: Etwa wenn durch einen Sturm ein Baum aufs Fahrzeug kracht, grobkörniger Hagel die Karosserie verbeult oder eine Überschwemmung das Auto unter Wasser gesetzt hat. Schadenfreiheit wird hier nicht prämiert – wohl aber die Bereitschaft, im Fall des Falles auch selbst Geld beizusteuern. Über die Selbstbeteiligung der KFZ Versicherung lässt sich die Teilkasko günstig finanzieren.

 

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